Samstag, 27.04.2024
Stellungnahme zum Demokratiefördergesetz
Der FDP-Kreisvorstand Oldenburg-Stadt stellt sich hinter die mahnenden Stimmen aus der FDP-Bundestagsfraktion, die das geplante Demokratiefördergesetz in seiner aktuellen Grundausrichtung ablehnen. Die mit dem Gesetz beabsichtigte „Gestaltung gesellschaftlicher Vielfalt“ ist nicht Aufgabe des Bundes. Vielmehr müssen solche Rahmenbedingungen geschaffen werden, in denen die freie Meinungsäußerung und Diskriminisierungsbekämpfung in einem ausgewogenen Verhältnis nebeneinander bestehen. Auch die Kritik des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages sollte Bundesinnenministerin Faeser (SPD) und Bundesfamilienministerin Paus (Grüne) sowie den Befürwortern in den Reihen der Bundestagsfraktionen SPD und B‘90/Grüne hinsichtlich der aktuellen Gestaltung zu denken geben. Der Bund würde bei einer Verabschiedung des Gesetzes in seiner aktuellen Form zweifellos seine Kompetenzen überschreiten. Dies würde letztlich dem Vertrauen in Demokratie und Rechtsstaat mehr schaden als nützen.
Der FDP Kreisvorstand Oldenburg-Stadt sieht, gerade in der aktuell politisch angespannten Lage, Prävention gegen jede Form von Extremismus als essentielle staatliche Aufgabe an. Links-, Rechts-, oder islamistischer Extremismus sind Gegner unserer liberalen Demokratie und freiheitlichen Grundordnung. Antisemitismus, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit gilt es zu entschieden bekämpfen. Staatliche Gelder dürfen aber nur solchen Initiativen und Trägern zugutekommen, welche die Ziele des Grundgesetzes fördern, sich zur Sozialen Marktwirtschaft bekennen und die freiheitlich-demokratische Ordnung achten. Für die FDP gibt es nicht schlimmeren oder weniger schlimmen Extremismus. Jede Form muss als Angriff auf unsere Gesellschaft verstanden und entsprechend abgewehrt werden – durch den Rechtsstaat im Rahmen seiner Gesetzgebung und Rechtsprechung, vor allem aber durch das persönliche Engagement der Zivilgesellschaft.